
Unsere Bankverbindung
Wir freuen uns über Ihren Spendenbeitrag, der uns erlaubt, auch weiterhin in gebotener Qualität und Verfügbarkeit für Sie und andere Menschen in Berlin hilfreich da zu sein.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende an:
OFFENE TÜR BERLIN
im Erzbistum Berlin
DKM Darlehnskasse Münster eG
IBAN: DE83 4006 0265 0004 1857 02
BIC: GENODEM1DKM
Verwendungszweck: „Zuwendung OTB“
Wichtig dabei:
Da es sich bei Ihrer Spende um eine freiwillige anerkennende Zuwendung an unsere Einrichtung ohne Gegenleistung handelt, bitten wir Sie, für Ihre Überweisung ausschließlich den hier angegebenen Verwendungszweck zu verwenden und darüber hinaus keine weiteren Angaben zu ergänzen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zuwendungen als Spenden im Sinne des Steuerrechts vom Finanzamt anerkannt werden und Sie diese steuermindernd geltend machen können.
Bitte schreiben Sie also nur den angegebenen Verwendungszweck „Zuwendung OTB“ ohne weitere Zusätze.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar
Ab einer insgesamten Spendenhöhe von mehr als 300 Euro pro Kalenderjahr, erhalten Sie von uns auf Wunsch eine formelle Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, sofern auf der Überweisung je Ihre Adressdaten angeben sind. Die Spendenbescheinigung für das zurückliegende Jahr wird Ihnen dann automatisch im Laufe des ersten Quartals des Folgejahres zugesandt.
Bei Zuwendungen bis zur 300-Euro-Jahresgrenze akzeptiert das Finanzamt ausdrücklich den vereinfachten Nachweis Ihrer Spenden.
Reichen Sie hierfür im Zuge Ihrer Steuererklärung die entsprechenden Barspendenquittungen oder Buchungsbestätigungen der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking) ein. Bitte achten Sie bei Überweisungsbelegen darauf, dass am Beleg Ihr Name, die Kontonummern von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind. Drucken Sie zudem die nachstehende
Bestätigung zum vereinfachten Spendennachweis
des Erzbistums Berlin aus und legen Sie auch diese Ihren Unterlagen bei.
Die Bestätigung gilt in Verbindung mit Ihren anderen Belegen als vereinfachter Spendennachweis. Eine gesonderte Spendenbestätigung ist für die Anerkennung Ihrer Spenden bis zur 300-Euro-Jahresgrenze nicht mehr erforderlich.
Für Ihre weiteren Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir danken herzlich für Ihre Spende.